Virtueller Tag der offenen Tür am 14. Jänner 2021   


Am 14.01.2021 präsentiert die HAK Althofen beim virtuellen Tag der offenen Tür ihre drei Zweige Business, Agrar sowie Industrie und gibt einen Einblick in das Schulleben.

Um potentiellen Schüler/innen und Eltern auch unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen die Möglichkeit zu bieten, die HAK Althofen kennenzulernen, wird der traditionelle Tag der offenen Tür ins Internet verlegt. In Online-Meetings präsentieren Schüler/innen und Lehrer/innen gemeinsam alle wichtigen Infos und stehen für Fragen zur Verfügung. Schulleiter Hannes Scherzer: „Uns ist ein persönlicher Zugang sehr wichtig, darum möchten wir mit dieser Form des Tages der offenen Tür auch auf individuelle Fragen eingehen.“ Er selbst bietet ebenso eine virtuelle Sprechstunde aus der Direktion an.

 

Wir bitten um Anmeldung zum Tag der offenen Tür unter folgendem Link: 
Meine Anmeldung zum virtuellen Tag der offenen Tür am 14.1.2021

Die Details & Links zu den Sessions (jeweils eine Stunde) um 14:00, 15:00 und 17:00 Uhr erhalten Sie nach der Anmeldung.
Dir. Scherzer steht zwischen 16:00 und 17:00 Uhr zum Online-Gespräch bereit!

Hausordnung Bundesschulzentrum Althofen

  1. Das Schulklima muss geprägt sein von einem höflichen und respektvollen Umgang miteinander.
  2.  Zum Wohlfühlen gehört eine gepflegte, saubere Schule. Alle SchülerInnen gehen sorgsam mit sämtlichen Geräten und Lehrmitteln um und hinterlassen die Klassen sauber. Am Ende des jeweiligen Unterrichtstages sind die Sessel auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und das Licht abzudrehen. Beschädigungen im Schulhaus sind sofort im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung des Inventars sowie Folgeschäden, die aus einer Übertretung der Hausordnung resultieren, haftet der/die Schuldige.
  3. Gemäß § 12 Abs.1 Zif.1und 3 Tabakgesetz und gemäß § 9 Abs.2 Schulordnungsverordnung gilt für alle SchülerInnen striktes Rauchverbot im gesamten Schulgebäude und auf den Freiflächen der Schulliegenschaft. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist untersagt. Eine Ausnahme bildet ausschließlich die nichtmissbräuchliche Einnahme von Medikamenten.
  4. Alle SchülerInnen haben im Schulhaus mit Ausnahme des Zugangs zur Garderobe vor und nach dem Unterricht Hausschuhe oder leichtes Schuhwerk zu verwenden.  Bei Schlechtwetter gehen die SchülerInnen durch den Garderobenraum (Schmutzschleuse). Festes Schuhwerk muss in der Garderobe bleiben. Versperrbare Kästchen stehen zur Verfügung (Vorhängeschloss ist selbst mitzubringen). Während der Pausen und in den Freistunden ist der Aufenthalt im Schülergarderobenraum nicht zulässig.
  5. Die SchülerInnen werden darauf hingewiesen, dass die Schule keine Haftung für den Fall des Verlustes oder Diebstahles ihrer Geldbeträge und Wertgegenstände übernimmt.
  6.  Abs. 1 - FahrschülerInnen und jenen SchülerInnen, die wegen eines zu langen Schulweges diese Zeit nicht zu Hause verbringen können, ist der Aufenthalt in der Schule vor Beginn des  Unterrichts ab 6:00 Uhr, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach Beendigung des Unterrichts gestattet. In der Zeit von 6:00 Uhr bis 7:25 Uhr, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht sowie nach Beendigung des Unterrichts erfolgt keine Beaufsichtigung seitens der Schule.
    Abs. 2 -Während der Freistunden dürfen die SchülerInnen das Haus verlassen.
  7. Speisen und Getränke dürfen in den DV Sälen nicht konsumiert werden.
  8. Die Turnsäle dürfen nur mit Turnschuhen und entsprechender Kleidung sowie ausschließlich im Beisein der TurnlehrerInnen betreten werden. Während der Pausen ist der Aufenthalt im Turnsaal nicht gestattet. Die Handhabung und Benützung der Turngeräte ist nur nach Anweisung und mit Erlaubnis des/der jeweiligen Turnlehrers/Turnlehrerin gestattet.
  9. Bleibt eine Klasse nach Beginn der Unterrichtsstunde ohne Lehrer, so ist dies vom Klassensprecher oder seinem Stellvertreter innerhalb von 10 min. im Sekretariat oder in der Direktion zu melden.
  10. Handys und elektronisches Spielzeug müssen im Unterricht generell abgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrperson berechtigt, das Gerät für die Dauer der Unterrichtsstunde in Verwahrung zu nehmen.
  11. SchülerInnen dürfen das Konferenzzimmer ohne Beisein einer Lehrperson nicht  betreten.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit werden alle gebeten, diese Hausordnung einzuhalten. 


Unterrichtszeiten:
 
Stunde Beginn Ende
1. 7.40 8.30
2. 8.30 9.20
3. 9.30 10.20
4. 10.20 11.10
5. 11.20 12.10
6. 12.10 13.00
7. 13.00 13.50
8. 13.50 14.40
9. 14.40 15.30
10. 15.30 16.20
11. 16.20 17.10
 







 

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