Virtueller Tag der offenen Tür am 14. Jänner 2021   


Am 14.01.2021 präsentiert die HAK Althofen beim virtuellen Tag der offenen Tür ihre drei Zweige Business, Agrar sowie Industrie und gibt einen Einblick in das Schulleben.

Um potentiellen Schüler/innen und Eltern auch unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen die Möglichkeit zu bieten, die HAK Althofen kennenzulernen, wird der traditionelle Tag der offenen Tür ins Internet verlegt. In Online-Meetings präsentieren Schüler/innen und Lehrer/innen gemeinsam alle wichtigen Infos und stehen für Fragen zur Verfügung. Schulleiter Hannes Scherzer: „Uns ist ein persönlicher Zugang sehr wichtig, darum möchten wir mit dieser Form des Tages der offenen Tür auch auf individuelle Fragen eingehen.“ Er selbst bietet ebenso eine virtuelle Sprechstunde aus der Direktion an.

 

Wir bitten um Anmeldung zum Tag der offenen Tür unter folgendem Link: 
Meine Anmeldung zum virtuellen Tag der offenen Tür am 14.1.2021

Die Details & Links zu den Sessions (jeweils eine Stunde) um 14:00, 15:00 und 17:00 Uhr erhalten Sie nach der Anmeldung.
Dir. Scherzer steht zwischen 16:00 und 17:00 Uhr zum Online-Gespräch bereit!

Rechtsanwalt Dr. Ralf Blaha – Immaterialgüterrecht und Medienrecht

In den Genuss eines spannenden und vor allem hochinteressanten Vortrages über das Immaterialgüterrecht und Medienrecht kamen die Schüler/innender KMMA-Gruppe der 5ACD am 27. Jänner 2020 im Rahmen des Schwerpunktgegenstandes Kommunikationsmanagement und Marketing. 

 

b_300_192_16777215_00_images_Medienrecht_1_Gro.jpgRechtsanwalt Dr. Ralf Blaha von der Rechtsanwaltskanzlei Schiefer Rechtsanwälte GmbH mit Hauptsitz in Wien erklärte sich bereit, den Schüler/innen die gesetzlichen Regelungen rund um das Marken-, Patent- und Urheberrecht sowie das Medienrecht eindrucksvoll zu erläutern. Herr Dr. Blaha, der unter anderem auch an der Universität Wien und an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt lehrt, zeigte den Schüler/innen anhand eines sehr praxisnahen Beispiels (Software Windows 10 von Microsoft), welche Erfindungen, Namen, Modelle rechtlich zu schützen sind. Der Name Microsoft ist durch das Markenrecht (Schutz von Zeichen), die Software durch das Urheberrecht (Schutz von Werken) und die Erfindung durch das Patenrecht (technische/neue Erfindung) zu schützen.

 

 

Der zweite Teil des Vortrages umfasste das Medienrecht. Herr Dr. Blaha gab einen kurzen geschichtlichen Überblick und erläuterte sehr verständlich, wie, wann und warum es zum Medienrecht kam. Die Abgrenzung zwischen Medien und Diensten der Informationsgesellschaft ist nicht sehr einfach. Früher gab es den ORF und einige Zeitungen, die veröffentlichen und publizieren durften. Heute kann jeder selber via Facebook, Twitter usw. veröffentlichen. Im Zuge der Erläuterungen wurde auch das Medienstrafrecht erwähnt und über Begriffe wie üble Nachreden, Beschimpfung und Verspottung, Verleumdung, Bildnisschutz, Identität von Opfern, Tätern und Zeugen, Verletzung der Unschuldsvermutung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gesprochen. Beispiele von Politikern wurden diskutiert, unter anderem auch die Ibiza-Affäre. Die Schüler/innen versuchten anhand dieses Beispiels, sämtliche Rechtsverletzungen aufzuzeigen.

 

Leider vergingen die 2 Stunden viel zu schnell, sodass für eine weitere Diskussion oder Fragerunde keine Zeit mehr blieb. Wir bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Dr. Blaha, dass er sich die Zeit nahm, uns an der HAK Althofen ansonsten trockene Gesetze und komplizierte Paragraphen schülergerecht und somit für jedermann verständlich zu erklären. 

 

Mag. Margot Gursch

 

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