Gewaltprävention – Vortrag Fr. Inspektorin Gössinger
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- Veröffentlicht: 24. April 2019
Am 8. und. 12.4.2019 wurden die Klassen 1A und 1E im Rahmen eines Vortrages von Fr. Inspektorin Gössinger über Strafmündigkeit, Mobbing und Cybermobbing aufgeklärt.
Fr. Gössinger veranschaulichte den Schülerinnen und Schülern, dass sie ab dem 14. Lebensjahr selber für Sachen, die sie anstellen, „geradestehen“ müssen. Jugendliche ab diesem Alter werden bei Strafdelikten angezeigt und müssen je nach verübter Tat Geldstrafen, Schadenswiedergutmachungen oder Sozialdienste leisten. Die Polizistin wies ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Straftat eine Eintragung in das Strafregister und in das polizeiliche Führungszeugnis, das immer wieder bei Bewerbungen benötigt wird, folgt.
Genauso wie z.B. eine Sachbeschädigung ist Mobbing (üble Nachrede, Erpressung, Rufmord, körperliche Bedrohung) in Österreich strafbar. Der Filmbeitrag von Amanda Todd, die sich nach massivem Mobbing das Leben nahm, sollte den Schülerinnen und Schüler auch die Ausmaße von Mobbing aufzeigen. Durch die Anonymität, die hohe Reichweite, die Schnelligkeit und die ständige Verfügbarkeit wirken sich Cybermobbingattacken noch massiver auf ihre Opfer aus. Dies wurde den Schülerinnen und Schülern durch einen weiteren Filmbeitrag nähergebracht.
Frau Inspektorin Gössinger appellierte an die Jugendlichen, wenn sie Zeugen von Mobbing werden, nicht wegzusehen und Empathie und Zivilcourage zu zeigen.
Danke an Frau Gössinger für ihre interessanten Ausführungen.
Mag. Uta Palle